Immobilienbewertung

Drei Verfahren. Eine nachvollziehbare Werteinschätzung.

Mietvesta führt Objekt-, Ertrags- und Marktdaten in einer strukturierten Bewertung zusammen. Du siehst nicht nur einen Ergebniswert, sondern auch Berechnungsweg, Datenstand, Quellen und offene Annahmen.

  • Sachwert
  • Ertragswert
  • Vergleichswert
  • Quellenbezug

Methodenwahl

Was die drei Bewertungsverfahren leisten

Kein Verfahren ist automatisch für jedes Objekt das beste. Entscheidend sind Nutzung, Objektart und die Verlässlichkeit der verfügbaren Daten.

Sachwertverfahren

Der Sachwert verbindet den Bodenwert mit dem alters- und zustandsabhängigen Gebäudewert. Das Verfahren eignet sich besonders zur Plausibilisierung selbst genutzter Häuser und spezieller Objekte mit wenigen Vergleichsfällen.

Wichtige Eingaben
Grundstück, Bodenrichtwert, Bruttogrundfläche, Herstellungskosten, Baupreisindex und Restnutzungsdauer.
Kritischer Punkt
Regional- und Marktanpassungsfaktoren dürfen nicht ohne belastbare Quelle geschätzt werden.

Ertragswertverfahren

Der Ertragswert betrachtet den nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Bodenwert, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer bestimmen, welcher Wert sich aus der Vermietung ableiten lässt.

Wichtige Eingaben
Jahresrohertrag, nicht umlagefähige Kosten, marktgerechter Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer.
Kritischer Punkt
Die aktuelle Miete ist nicht immer die nachhaltig marktübliche Miete.

Vergleichswertverfahren

Der Vergleichswert stützt sich idealerweise auf geeignete, verifizierte Transaktionen oder amtliche Vergleichsfaktoren. Inseratspreise können ergänzen, sind aber keine tatsächlich gezahlten Kaufpreise.

Wichtige Eingaben
Vergleichspreis, Fläche, Datum sowie nachvollziehbare Anpassungen für Lage, Größe und Zustand.
Kritischer Punkt
Unterschiede zwischen den Objekten müssen dokumentiert und angemessen gewichtet werden.

Eingabedaten

Gute Ergebnisse beginnen bei guten Objektangaben

Mietvesta kennzeichnet Eingaben und Quellen getrennt. Fehlende Daten bleiben sichtbar, statt durch scheinpräzise Standardwerte verdeckt zu werden.

Ein Wert wird belastbarer, wenn Fläche und Nutzung eindeutig sind, der Bewertungsstichtag zu den Referenzdaten passt und jeder manuelle Faktor begründet ist. Änderungen am Projekt können in die Bewertung übernommen werden, ohne amtlich aufgelöste Adressen unbemerkt zu überschreiben.

InformationTypische FundstelleRelevanz
Grundstücks- und WohnflächeKaufvertrag, Grundbuchunterlagen, Bauakte oder FlächenberechnungBoden-, Sach- und Vergleichswert
Baujahr und ModernisierungBauakte, Energieausweis, Rechnungen und ObjektunterlagenAlter, Zustand und Restnutzungsdauer
Miete und BewirtschaftungskostenMietvertrag, Hausgeldabrechnung und WirtschaftsplanNachhaltiger Reinertrag
Bodenrichtwert und StichtagZuständiges Bodenrichtwertportal oder GutachterausschussBodenwert; kein Grundstückspreis
VergleichsdatenKaufpreissammlung, amtliche Faktoren oder dokumentierte AngeboteMarktbezug und Plausibilisierung

Bodenwert

BORIS Hessen: amtliche Orientierung mit räumlichem Bezug

Für eindeutig aufgelöste Adressen in Hessen kann Mietvesta unterstützte Bodenrichtwertinformationen mit Stichtag und Kartenbezug abrufen. Der Bodenrichtwert beschreibt eine Richtwertzone und ist nicht automatisch der konkrete Preis des einzelnen Grundstücks.

Abweichungen durch Zuschnitt, Erschließung, Nutzung, Grundstückstiefe oder weitere Merkmale müssen gesondert geprüft werden. Für andere Bundesländer oder nicht eindeutig verfügbare Daten ist eine belegte manuelle Eingabe erforderlich.

Arbeitsablauf

Von den Projektdaten zur belastbaren Plausibilisierung

  1. Objekt festlegenAdresse, Nutzung, Fläche und Stichtag eindeutig erfassen.
  2. Daten belegenAmtliche, vertragliche und manuelle Quellen sauber unterscheiden.
  3. Verfahren rechnenGeeignete Methode wählen und ein zweites Ergebnis gegenprüfen.
  4. Bandbreite einordnenUnsicherheiten, Datenlücken und besondere Merkmale dokumentieren.

Transparente Grenze: kein Verkehrswertgutachten

Die Mietvesta-Bewertung ist eine rechnerische Markt- und Plausibilitätsindikation auf Grundlage deiner Eingaben und der jeweils verfügbaren Daten. Sie ist kein Verkehrswertgutachten und ersetzt weder die Prüfung durch qualifizierte Sachverständige noch rechtliche, steuerliche, technische oder finanzielle Beratung.

Datenabdeckung richtig lesen

Immobilienportale und lokale Kataloge bilden den Markt nie vollständig ab. Inserate können fehlen, doppelt vorkommen oder veraltet sein. Außerdem liegt der Angebotspreis häufig über oder unter dem später beurkundeten Kaufpreis.

Deshalb werden Angebote nur als Marktindikatoren verwendet. Für eine formale Vergleichsbewertung sind nachvollziehbar geeignete Transaktionsdaten oder amtliche Vergleichsfaktoren erforderlich.

Häufige Fragen

Kurz erklärt

Die wichtigsten Punkte zur Methodenwahl und Einordnung der Ergebnisse.

Welches Bewertungsverfahren passt zu meiner Immobilie?

Das hängt von Objektart, Nutzung und Datenlage ab. Eigengenutzte Häuser werden häufig über den Sachwert plausibilisiert, vermietete Objekte über den Ertrag und gut vergleichbare Wohnungen oder Häuser über Vergleichsdaten. Eine Gegenprüfung mit einem zweiten Verfahren erhöht die Aussagekraft.

Ist der berechnete Wert ein Verkehrswertgutachten?

Nein. Die Berechnung ist eine datenabhängige Markt- und Plausibilitätsindikation. Sie ersetzt weder ein Verkehrswertgutachten durch qualifizierte Sachverständige noch eine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

Wie werden Immobilienangebote im Vergleichswert eingeordnet?

Angebote sind keine beurkundeten Kaufpreise. Sie können mit reduziertem Gewicht als Marktindikator einfließen, müssen aber wegen Angebotsaufschlägen, Auswahlverzerrungen und unvollständiger Marktabdeckung kritisch geprüft werden.

Nächster Schritt

Bewertung mit deinen Projektdaten beginnen

Öffne das Bewertungswerkzeug, wähle ein vorhandenes Objekt und ergänze nur die Informationen, die für das passende Verfahren noch fehlen.

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